CSRD Bera­tung

In 4 Schrit­ten zum Nach­hal­tig­keits­be­richt nach CSRD

Nut­zen Sie die neu­en CSRD-Anfor­de­run­gen als Vehi­kel, um eine nach­hal­ti­ge Unter­neh­mens-Trans­for­ma­ti­on zu gestal­ten. Denn lang­fris­tig wer­den die Unter­neh­men wirt­schaft­lich erfolg­reich sein, die ihre sozia­len und öko­lo­gi­schen Aus­wir­kun­gen ver­ste­hen und stra­te­gisch
ange­hen.

Wir unter­stüt­zen Sie dabei, Ihre CSRD-Pflich­ten effi­zi­ent zu erfül­len und gleich­zei­tig nach­hal­ti­ge Ver­än­de­run­gen zu bewir­ken. So stel­len Sie sicher, dass Sie nicht nur richt­li­ni­en­kon­form han­deln, son­dern auch die gefor­der­te Trans­for­ma­ti­on aktiv mitgestalten.

Unse­re Leistungen

  • Wesent­lich­keits­ana­ly­se: Iden­ti­fi­zie­rung der wesent­li­chen ESG-Themen
  • Gap-Ana­ly­se und Com­pli­ance-Check: Prü­fung des aktu­el­len Stands des ESG-Manage­ments & Iden­ti­fi­ka­ti­on von Lücken
  • Stra­te­gie­be­ra­tung und Imple­men­tie­rung: Ent­wick­lung einer holis­ti­schen ESG-Stra­te­gie, Ziel­de­fi­ni­ti­on, Umset­zung und Analyse/​Monitoring
  • Daten­ma­nage­ment und Report­ing: Unter­stüt­zung bei Erfas­sung und Ver­wal­tung sämt­li­cher rele­van­ten ESG-Daten

Fra­gen? Inter­es­se an einer Beratung?

Ver­ein­ba­ren Sie ein unver­bind­li­ches Erstgespräch

Eva Klee­mann | eva.​kleemann@​phineo.​org | +49 30 520 065 376

Bera­te­rin und Exper­tin für CSRD, Wesent­lich­keits­ana­ly­se & ESG

Unser Bera­tungs­um­fang: Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung sta­te­gisch angehen

In einer sich ste­tig wan­deln­den Welt wird von Unter­neh­men erwar­tet, dass sie ihre Aus­wir­kun­gen, Risi­ken und Chan­cen in Sachen Nach­hal­tig­keit erken­nen und gezielt han­deln. Die CSRD-Richt­li­nie for­dert eine trans­pa­ren­te Bericht­erstat­tung dar­über. Wir hel­fen Ihnen bei:

  1. Dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se
    Was wir tun
    : Wir iden­ti­fi­zie­ren Ihre wesent­li­chen ESG-The­men (Envi­ron­men­tal, Social and Gover­nan­ce) in einem maß­ge­schnei­der­ten Pro­zess und bin­den Ihre Stake­hol­der in den rele­van­ten Schrit­ten ein.
    Ihr Nut­zen:
    Sie erfül­len die CSRD-Anfor­de­run­gen effi­zi­ent und legen den Grund­stein für Ihre Unter­neh­mens­trans­for­ma­ti­on. So wis­sen Sie, an wel­chen Stell­schrau­ben Sie dre­hen kön­nen, um wirk­sa­me Ver­än­de­run­gen zu erzielen. 
  2. Gap-Ana­ly­se und Com­pli­ance-Check
    Was wir tun: Wir ana­ly­sie­ren den aktu­el­len Stand Ihres ESG-Manage­ments und Ihrer Bericht­erstat­tung und iden­ti­fi­zie­ren Lücken im Ver­gleich zu den CSRD-Anfor­de­run­gen.
    Ihr Nut­zen:
    Sie erhal­ten einen kla­ren Fahr­plan, um sich stra­te­gisch auf­zu­stel­len und alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen für die Bericht­erstat­tung zu sammeln. 
  3. Stra­te­gie­be­ra­tung und Imple­men­tie­rung
    Was wir tun:
    Gemein­sam ent­wi­ckeln wir Ihre holis­ti­sche ESG-Stra­te­gie, defi­nie­ren Zie­le und unter­stüt­zen Sie bei der Umset­zung und Mes­sung Ihrer Trans­for­ma­ti­on.
    Ihr Nut­zen:
    Sie opti­mie­ren Ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tung und erzie­len mess­ba­re Ergeb­nis­se, die klar kom­mu­ni­ziert wer­den können.
  4. Daten­ma­nage­ment und Report­ing
    Was wir tun: Wir unter­stüt­zen Sie bei der Erfas­sung und Ver­wal­tung aller rele­van­ten ESG-Daten für Ihre Bericht­erstat­tung.
    Ihr Nut­zen:
    Sie pro­fi­tie­ren von opti­mier­ten und effi­zi­en­ten Prozessen.

Unser Bera­tungs­team für die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit gebün­del­ter Exper­ti­se in ESG-Bera­tung, Bericht­erstat­tung und Wirt­schafts­prü­fung beglei­ten wir Sie bei der effi­zi­en­ten Umset­zung der CSRD-Anfor­de­run­gen. Wir ent­wi­ckeln maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen und unter­stüt­zen Sie bei Ihrer Nach­hal­tig­keits-Trans­for­ma­ti­on. Eine enge Zusam­men­ar­beit und der Wis­sens­aus­tausch mit unse­rem Netz­werk aus Expert*innen sind für PHI­NEO wich­tig – Pro­fi­tie­ren Sie davon und kon­tak­tie­ren Sie uns für ein unver­bind­li­ches Beratungsgespräch.

Fra­gen? Inter­es­se an einer Beratung?

Ver­ein­ba­ren Sie ein unver­bind­li­ches Erstgespräch

Eva Klee­mann | eva.​kleemann@​phineo.​org | +49 30 520 065 376

Bera­te­rin und Exper­tin für CSRD, Wesent­lich­keits­ana­ly­se & ESG

Fra­gen & Ant­wor­ten zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was ist die CSRD?
Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) ist eine EU-Richt­li­nie, die Unter­neh­men ver­pflich­tet, detail­lier­te Infor­ma­tio­nen über ihre Nach­hal­tig­keits­prak­ti­ken und ‑leis­tun­gen in den Berei­chen Umwelt (E), Sozia­les (S) und Gover­nan­ce (G) offen­zu­le­gen.
Die­se Infor­ma­tio­nen müs­sen nach den neu ent­wi­ckel­ten Euro­pean Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dards (ESRS) berich­tet werden.
Wer ist von der CSRD betroffen?
Ab dem Geschäfts­jahr 2024 müs­sen gro­ße bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men mit mehr als 500 Mit­ar­bei­ten­den erst­mals über ihre Nach­hal­tig­keits­prak­ti­ken berich­ten.
Dies wird ab dem Geschäfts­jahr 2025 auch auf gro­ße nicht­bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men aus­ge­wei­tet. Unter­neh­men gel­ten als groß, sobald sie zwei der fol­gen­den drei Kri­te­ri­en erfül­len:
• Bilanz­sum­me: mind. 25 Mio. €
• Net­to­um­satz­er­lö­se: mind. 50 Mio. €
• Durch­schnitt­li­che Zahl der wäh­rend des Geschäfts­jah­res Beschäf­tig­ten: mind. 250
Wie kön­nen sich Unter­neh­men auf die CSRD vorbereiten?

Unter­neh­men soll­ten früh­zei­tig ihre inter­nen Pro­zes­se und Sys­te­me zur Daten­er­fas­sung und Bericht­erstat­tung über­prü­fen und anpas­sen. Als ers­ten Schritt ist es uner­läss­lich, eine Wesent­lich­keits­ana­ly­se durch­zu­füh­ren, um zu bestim­men, über wel­che The­men berich­tet wer­den muss.

In wel­cher Form wird der CSRD-Bericht veröffentlicht?

Die CSRD ver­langt, dass Nach­hal­tig­keits­be­rich­te in den Geschäfts­be­richt des Unter­neh­mens inte­griert wer­den. Dies bedeu­tet, dass Unter­neh­men ihre Infor­ma­tio­nen zu Umwelt‑, Sozi­al- und Gover­nan­ce-The­men (ESG) zusam­men mit ihren finan­zi­el­len Daten ver­öf­fent­li­chen müs­sen, um eine ganz­heit­li­che Sicht auf die Unter­neh­mens­leis­tung zu bieten.

Muss der CSRD-Bericht geprüft werden?

Ja, jeder Bericht muss extern geprüft wer­den. Ein*e unabhängige*r Prüfer*in oder eine Prüf­ge­sell­schaft wird beauf­tragt, die Genau­ig­keit und Zuver­läs­sig­keit der berich­te­ten Infor­ma­tio­nen zu über­prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass die Berichts­stan­dards ein­ge­hal­ten werden.