CSRD: Neue EU-Standards für Nachhaltigkeit in Unternehmen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet viele Unternehmen in der EU zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Ziel ist es, durch klare und einheitliche Standards die Transparenz und Vergleichbarkeit von Umwelt‑, Sozial- und Governance-Informationen (ESG) zu verbessern und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die gleiche Ebene wie die Finanzberichterstattung zu heben.
Dies ermöglicht es Außenstehenden, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen objektiv zu bewerten. So sollen langfristig Finanzströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gelenkt werden.
Für wen gilt die CSRD?
Rund 50.000 Unternehmen in der EU fallen in den Geltungsbereich der CSRD. Dieser wird stufenweise ausgeweitet:
- Ab dem Geschäftsjahr 2024: börsennotierte große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden
- Ab dem Geschäftsjahr 2025: alle großen Unternehmen.
Als groß gelten Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro
- Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro
- durchschnittlich mindestens 250 Beschäftigte während des Geschäftsjahres - Ab dem Geschäftsjahr 2026: alle an der Börse gelisteten Unternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme von maximal 450.000 Euro
- Nettoumsatzerlöse von maximal 900.000 Euro
- durchschnittlich maximal 10 Beschäftigte während des Geschäftsjahres
Formale Anforderungen der CSRD
Die Berichte müssen in den finanziellen Lagebericht integriert, von unabhängigen Wirtschaftsprüfer*innen geprüft und in einem maschinenlesbaren Format auf eine zentrale EU-Plattform hochgeladen werden. Diese Maßnahmen sollen die Transparenz erhöhen und die Vergleichbarkeit der Berichte stärken.
Worüber muss berichtet werden? Die ESRS erklärt
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geben Unternehmen die Inhalte vor, über die sie berichten müssen. Diese gliedern sich in generelle ESRS, themenbezogene ESRS und sektorspezifische ESRS.
Generelle ESRS
Gültig für alle berichtspflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrem Sektor.
- ESRS 1 – allgemeine Anforderungen: Rahmenbedingungen für die Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen, einschließlich Berichtsstruktur, Wesentlichkeitsbewertung und Einbeziehung der Wertschöpfungskette.
- ESRS 2 – allgemeine Angaben: Mindestangaben, die alle Unternehmen veröffentlichen müssen. Diese umfassen für jedes wesentliche Thema folgende Bereiche: Governance, Strategie, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Parameter und Ziele.
Themenbezogene ESRS
Diese Standards beziehen sich auf spezifische Themen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Unternehmen müssen über diejenigen Aspekte berichten, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als relevant identifiziert wurden. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit besagt dabei, dass ein Aspekt (zum Beispiel Ressourcennutzung) als wesentlich betrachtet wird, wenn er entweder bedeutende Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hat oder aus finanzieller Sicht wesentlich für das Unternehmen ist.
Umwelt (E) | Soziales (S) | Governance (G) |
ESRS E1 Klimawandel: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Energie | ESRS S1 Eigene Belegschaft: Arbeitszeit, Entlohnung, Gesundheit, Sicherheit, Chancengleichheit, Vielfalt, Inklusion. | ESRS G1 Unternehmenspolitik: Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgebenden, Tierschutz, Beziehungen zu Lieferant*innen und Anti-Korruptionsmaßnahmen. |
ESRS E2 Umweltverschmutzung: Luft‑, Wasser- und Bodenverschmutzung, Mikroplastik und besorgniserregende Stoffe | ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette: Sicherstellung ähnlicher Standards wie bei der eigenen Belegschaft | |
ESRS E3 Wasser- & Meeresressourcen: Wasserverbrauch, ‑entnahme und ‑ableitung, Nutzung der Meeresressourcen | ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften: Achtung der Rechte, speziell indigener Völker und anderer betroffener Gemeinschaften, entlang der Wertschöpfungskette. | |
ESRS E4 Biologische Vielfalt & Ökosysteme: Schutz und Erhaltung von Biodiversität und Ökosystemen | ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer: Produktsicherheit, Datenschutz, Zugang zu Informationen und Verbraucherschutz. | |
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft: Ressourceneffizienz, Abfall, und Kreislaufwirtschaftspraktiken |
Sektorspezifische ESRS
Diese befinden sich derzeit in Erarbeitung. Sie sollen die spezifischen Herausforderungen und Merkmale bestimmter Branchen berücksichtigen und Unternehmen entsprechende Berichtspflichten auferlegen.
Herausforderungen und Chancen der CSRD
Die Umsetzung der CSRD stellt Unternehmen vor mehrere Herausforderungen. Die Anforderungen können komplex und ressourcenintensiv sein, insbesondere für Unternehmen, die noch keine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt haben. Die Berichtsprozesse erfordern eine gründliche Vorbereitung und die Einbindung relevanter Personen. Zudem müssen Unternehmen ihre bestehenden Strategien, Organisationsstrukturen und Managementsysteme überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen.
Die CSRD setzt Anreize für Unternehmen, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil ihres Geschäftsmodells zu sehen und die dafür notwendige Transformation voranzutreiben. Sie bietet eine wertvolle Gelegenheit, eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie aufzubauen, die durch die strukturierte Auseinandersetzung mit Umwelt- und Sozialrisiken langfristige Resilienz fördert. Dies ermöglicht es Unternehmen, besser auf künftige Herausforderungen zu reagieren. Darüber hinaus unterstützt die CSRD Unternehmen dabei, ihre eigene Nachhaltigkeitsleistung transparent darzustellen, was positive Auswirkungen auf die Beziehungen zu Investor*innen und Geschäftspartner*innen haben kann.
Wie können sich Unternehmen auf die CSRD vorbereiten?
Um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende strategische Schritte unternehmen:
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Zuerst müssen alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen identifiziert werden. Diese bilden den Inhalt der Berichterstattung, während nicht wesentliche Themen nicht berücksichtigt werden müssen. Dabei werden Impacts, Risiken und Chancen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance entlang der gesamten Wertschöpfungskette identifiziert und unter Einbindung relevanter Stakeholder bewertet.
- Gap-Analyse und Compliance-Check: Für jedes wesentliche Thema sollte der aktuelle Stand des ESG-Managements und der Berichterstattung im Vergleich zu den CSRD-Anforderungen überprüft werden. Dabei werden Lücken identifiziert und ein Umsetzungsplan erstellt.
- Strategie und Implementierung: Dies umfasst die Entwicklung einer Managementstrategie für jedes wesentliche Thema. Außerdem sollten klare Ziele und Maßnahmen definiert und umgesetzt werden, deren Erfolg mit geeigneten Parametern gemessen wird.
- Datenmanagement und Reporting: Die CSRD erfordert die Implementation effizienter Systeme zur Erfassung, Verwaltung und Analyse von ESG-Daten.
Parallel zu diesen Schritten ist es entscheidend, alle relevanten Mitarbeitenden frühzeitig zu schulen und zu befähigen, damit sie die Bedeutung und den Inhalt der bevorstehenden Aufgaben verstehen. Zudem spielt die Einführung digitaler Datensammlungs- und Verwaltungssysteme eine zentrale Rolle.
Wie PHINEO Sie unterstützen kann
Durch die CSRD wird Nachhaltigkeit zu einem integralen Bestandteil des Geschäftsmodells – und nicht länger als freiwillige Zusatzleistung betrachtet. Nutzen Sie die neuen CSRD-Anforderungen als Hebel für eine nachhaltige Unternehmenstransformation. Wir unterstützen Sie effizient bei der Erfüllung Ihrer CSRD-Pflichten und fördern gleichzeitig nachhaltige Veränderungen hin zu positiven Impacts.
Durch die gebündelte Expertise unseres Netzwerks in ESG-Beratung, Berichterstattung und Wirtschaftsprüfung begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen und unterstützen Sie bei Ihrer authentischen Nachhaltigkeitstransformation. Profitieren Sie von unserer engen Zusammenarbeit und dem Wissensaustausch mit unserem Expert*innennetzwerk!
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Eva Kleemann ✭ eva.kleemann@phineo.org ✭ +49 30 520 065 376
Beraterin und Expertin für CSRD, Wesentlichkeitsanalyse & ESG