CSRD, Omni­bus & Green Deal: Was Unter­neh­men jetzt wis­sen müssen

Silvia Nebl,
18.02.2025

Die CSRD ver­pflich­tet rund 50.000 Unter­neh­men in der EU zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung – doch das Omni­bus-Ver­fah­ren könn­te Erleich­te­run­gen brin­gen. Die wesent­li­chen Pflich­ten blei­ben höchst­wahr­schein­lich bestehen. Was bedeu­tet das für Unter­neh­men? Und wie kön­nen sie sich stra­te­gisch dar­auf vorbereiten?

Sta­tus Quo – Wie steht es um die CSRD in Deutschland?

Mit dem Green Deal treibt die EU unter Prä­si­den­tin Ursu­la von der Ley­en Kli­ma­schutz und Nach­hal­tig­keit vor­an. Im Rah­men die­ses Vor­ha­bens wur­den meh­re­re Ver­ord­nun­gen ver­ab­schie­det. Beson­ders rele­vant für Unter­neh­men sind: 

  • die CSRD (Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve) – erhöht Trans­pa­renz und Ver­gleich­bar­keit von Nachhaltigkeitsberichten,
  • die EU-Taxo­no­mie – defi­niert nach­hal­ti­ge Wirtschaftsaktivitäten,
  • die CSDDD (Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Dili­gence Direc­ti­ve) – ver­pflich­tet Unter­neh­men zu Sorg­falts­pflich­ten in der Lieferkette.

Die größ­te Reich­wei­te hat die CSRD: Rund 50.000 Unter­neh­men sind EU-weit berichts­pflich­tig, allein rund 15.000 davon mit Haupt­sitz in Deutsch­land. Ziel der CSRD ist es, die Ver­gleich­bar­keit und Trans­pa­renz von Nach­hal­tig­keits­be­rich­ten zu erhöhen. 

Unter­neh­men müs­sen sich mit ihren Aus­wir­kun­gen auf Men­schen und Umwelt sowie Risi­ken und Chan­cen exter­ner Fak­to­ren für ihr Geschäft aus­ein­an­der­set­zen und zu den für sie rele­van­ten The­men Stra­te­gie­plä­ne mit Zie­len, Maß­nah­men und KPIs vorlegen. 

Ein sol­ches Vor­ge­hen erhöht die inter­na­tio­na­le Zukunfts­fä­hig­keit euro­päi­scher Unter­neh­men – ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund, dass sowohl das Welt­wirt­schafts­fo­rum als auch der BND den Kli­ma­wan­del bereits als einen der größ­ten Risi­ko­fak­to­ren für die Welt­wirt­schaft identifizieren.

Das soge­nann­te Omni­bus-Ver­fah­ren, ange­kün­digt im Novem­ber 2024, soll die drei Berichts­pflich­ten ver­ein­heit­li­chen und ihre Umset­zung ver­ein­fa­chen. Ins­be­son­de­re für klei­ne­re und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMU) sol­len die Verwaltungs‑, Regu­lie­rungs- und Mel­de­auf­wän­de redu­ziert werden. 

Seit­dem for­dern ver­schie­de­ne Akteu­re Anpassungen:

  • Wirt­schafts­ver­bän­de und eini­ge Bun­des­mi­nis­te­ri­en plä­die­ren für eine Ver­schie­bung der Berichts­pflich­ten für nicht-bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men um zwei Jahre.
  • NGOs und Umwelt­or­ga­ni­sa­tio­nen war­nen vor einer Auf­wei­chung der Berichts­in­hal­te. Auch Investor*innen wün­schen sich eine Bei­be­hal­tung der wesent­li­chen Berichts­in­hal­te, da sie die stär­ke­re Ver­gleich­bar­keit von Geschäfts- und Nach­hal­tig­keits­be­rich­ten dank CSRD für ihre Anla­ge­ent­schei­dun­gen wertschätzen.
  • Eine brei­te Alli­anz aus Unter­neh­men for­dert die Bun­des­re­gie­rung auf, stär­ker in Erneu­er­ba­re Ener­gien, Kreis­lauf­wirt­schaft und Zukunfts­tech­no­lo­gien zu investieren.

Die EU-Kom­mis­si­on wird ihren Vor­schlag zum Omni­bus-Ver­fah­ren vor­aus­sicht­lich am 26. Febru­ar 2025 in Brüs­sel präsentieren. 

Umset­zung der CSRD: Wo steht Europa?

Bis Juli 2023 soll­ten alle EU-Staa­ten die CSRD in natio­na­les Recht über­füh­ren. 20 von 27 Län­dern haben dies bereits getan, dar­un­ter Frank­reich, Ita­li­en und die skan­di­na­vi­schen Staaten.

Deutsch­land gehört zu den sie­ben Län­dern, die bis­lang kei­ne natio­na­le Umset­zung ver­ab­schie­det haben. Die EU hat daher im Sep­tem­ber 2024 ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Deutsch­land eingeleitet.

Die ers­ten grö­ße­ren bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men, ins­be­son­de­re aus Skan­di­na­vi­en, den Nie­der­lan­den und Frank­reich, haben bereits ihre Berich­te für das Geschäfts­jahr 2024 veröffentlicht.

Wel­che Ände­run­gen sind zu erwarten?

Obwohl noch kei­ne fina­len Ent­schei­dun­gen getrof­fen wur­den, zeich­nen sich ers­te Ten­den­zen ab:

  • Ver­rin­ge­rung der Mel­de­pflich­ten für Unter­neh­men um 25 Pro­zent und für KMU um 35 Prozent
  • Stär­ke­re Fokus­sie­rung auf Inno­va­ti­on, Dekar­bo­ni­sie­rung und resi­li­en­te Wertschöpfungsketten
  • Kei­ne grund­le­gen­de Ände­rung der qua­li­ta­ti­ven Bei­trags­pflich­ten, um eine Ungleich­be­hand­lung inner­halb der EU zu vermeiden

Der Kern­pro­zess – Dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se und Stra­te­gie­plan mit Zie­len, Maß­nah­men und KPIs – wird vor­aus­sicht­lich erhal­ten blei­ben. Wahr­schein­lich ist jedoch eine Redu­zie­rung der offen­zu­le­gen­den Daten­punk­te.

PHI­NEO unter­stützt Sie bei der CSRD-Umsetzung

Nut­zen Sie die zusätz­li­che Zeit, um sich stra­te­gisch opti­mal auf­zu­stel­len, denn die Umset­zung der CSRD in natio­na­les Recht bleibt EU-weit ver­pflich­tend. Neben rei­ner Pflicht­er­fül­lung und posi­ti­vem Impact auf Men­schen und Umwelt bie­tet die CSRD Unter­neh­men die Mög­lich­keit, sich früh­zei­tig Wett­be­werbs­vor­tei­le zu sichern und lang­fris­tig erfolg­reich zu positionieren. 

PHI­NEO beglei­tet Sie dabei: 

✔ Dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se: Iden­ti­fi­zie­ren rele­van­ter The­men, zu denen Sie berich­ten müssen
✔ Ent­wick­lung eines CSRD-kon­for­men Stra­te­gie­plans mit kla­ren Zie­len, Maß­nah­men und KPIs
✔ Unter­stüt­zung bei der CO2 ‑Fuß­ab­druck­be­rech­nung, Daten­mo­ni­to­ring und Bericht­erstat­tung mit­hil­fe unse­rer Soft­ware-Part­ner
✔ Res­sour­cen­scho­nen­de, effi­zi­en­te Umset­zung mit Fokus auf Impact und Unternehmenswerte

Hier geh­t’s zur CSRD-Bera­­tung von PHI­NEO: In 4 Schrit­ten zum Nach­hal­tig­keits­be­richt nach CSRD

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