Bera­tung zur Dop­pel­ten Wesentlichkeitsanalyse

Erfah­ren Sie, wie Ihr Unter­neh­men die kom­ple­xen CSRD-Anfor­de­run­gen erfül­len und eine wir­kungs­ori­en­tier­te Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie ent­wi­ckeln kann.

Ab 2025 müs­sen gro­ße Unter­neh­men in der EU über Nach­hal­tig­keits­the­men Bericht erstat­ten. Die Vor­aus­set­zung dafür ist die Durch­füh­rung einer Wesent­lich­keits­ana­ly­se (auch Mate­ria­li­täts­ana­ly­se genannt), um die The­men zu defi­nie­ren. Die CSRD-Vor­ga­ben zur Durch­füh­rung sind jedoch vage und kom­plex.
Wir hel­fen, die Regu­la­ri­en ziel­ge­rich­tet umzu­set­zen – immer mit Fokus auf einer Impact-ori­en­tier­ten Transformation.

Wie wir Sie unterstützen

  • Strik­te Erfül­lung der CSRD-Anfor­de­run­gen an die Berichterstattung
  • Maß­ge­schnei­der­ter Pro­zess für jedes Unternehmen
  • Begren­zung des unter­neh­mens­in­ter­nen Aufwands
  • Effi­zi­en­te Stake­hol­der­be­tei­li­gung
  • Schaf­fen einer Grund­la­ge für Impact-ori­en­tier­te Transformation

Fra­gen? Inter­es­se an einer Beratung?

Ver­ein­ba­ren Sie ein unver­bind­li­ches Erstgespräch

Eva Klee­mann | eva.​kleemann@​phineo.​org | +49 30 520 065 376

Bera­te­rin und Exper­tin für CSRD, Wesent­lich­keits­ana­ly­se & ESG

Die PHI­NEO-Wesent­lich­keits­ana­ly­se im Detail

Unser Ansatz:
Bei PHI­NEO sind wir davon über­zeugt, dass Unter­neh­men wir­kungs­ori­en­tiert han­deln müs­sen, um lang­fris­tig erfolg­reich zu sein. Dazu soll­ten sie Ihre nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­nen Aus­wir­kun­gen, Risi­ken und Chan­cen ken­nen und aktiv gestalten.

Unse­re Lösung:
Unse­re Dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se ermög­licht genau die­ses umfas­sen­de Ver­ständ­nis und bil­det die Grund­la­ge für eine wir­kungs­ori­en­tier­te, stra­te­gi­sche Transformation.

  1. Erfül­lung der CSRD-Anfor­de­run­gen
    Was wir tun:
    Wir erfül­len die kom­ple­xen Vor­schrif­ten der CSRD und doku­men­tie­ren den Pro­zess detail­liert – natür­lich in Ein­klang mit den Prü­fungs­an­for­de­run­gen.
    Ihr Nut­zen:
    Sie erfül­len die Vor­schrif­ten effi­zi­ent und sichern die Kon­for­mi­tät Ihrer Berichterstattung.
  2. Maß­ge­schnei­der­ter Prozess:
    Was wir tun: Wir ent­wi­ckeln schlan­ke Pro­zes­se, die auf die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se Ihres Unter­neh­mens zuge­schnit­ten sind. Vor­han­de­nes Wis­sen und exter­ne Stake­hol­der bin­den wir genau an den rich­ti­gen Stel­len ein.
    Ihr Nut­zen:
    Der inter­ne Auf­wand wird begrenzt und Sie spa­ren Zeit und Ressourcen.
  3. Effi­zi­en­te Stake­hol­der­be­tei­li­gung:
    Was wir tun:
    Wir kon­sul­tie­ren die rich­ti­gen Per­so­nen zu den pas­sen­den The­men und set­zen bewähr­te Metho­den des Stake­hol­der­ma­nage­ments ein.
    Ihr Nut­zen: Sie gewin­nen aus­sa­ge­kräf­ti­ge Infor­ma­tio­nen, ohne sich in lang­wie­ri­gen Pro­zes­sen zu verlieren.
  4. Stra­te­gi­sche Ori­en­tie­rung und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen:
    Was wir tun:
    Wir begrei­fen die Bestands­auf­nah­me der wesent­li­chen The­men nicht nur als Pflicht­er­fül­lung für die Bericht­erstat­tung, son­dern als stra­te­gi­schen Aus­gangs­punkt für Ihre wirkungsori­en­tier­te Trans­for­ma­ti­on.
    Ihr Nut­zen: Sie erken­nen Ihr größt­mög­li­ches Wir­kungs­po­ten­zi­al, wis­sen genau, an wel­chen Stell­schrau­ben Sie dre­hen müs­sen, und kön­nen so Ihre Res­sour­cen effi­zi­ent einsetzen.
  5. Gro­ßes Netz­werk an Wirkungsexpert*innen:
    Was wir tun: Wir nut­zen unser brei­tes Netz­werk aus Expert*innen aus Wirt­schaft, Poli­tik und Zivil­ge­sell­schaft, um fun­dier­te Ein­schät­zun­gen zu tref­fen. In Zusam­men­ar­beit mit unse­ren Part­nern unter­stüt­zen wir Sie bei der Umset­zung des ESG-Manage­ments, der Berichts­er­stel­lung und der Prü­fung.
    Ihr Nut­zen: Sie pro­fi­tie­ren von umfas­sen­dem Fach­wis­sen und prak­ti­scher Unter­stüt­zung, um Ihre Nach­hal­tig­keits­the­men effek­tiv zu prio­ri­sie­ren und umzusetzen.

Nut­zen Sie unse­re Dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se als stra­te­gi­sches Instru­ment, um Ihr Unter­neh­men fit für die nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­nen Her­aus­for­de­run­gen der Zukunft zu machen.

Wie wir vorgehen

Unser Bera­tungs­team für die Wesentlichkeitsanalyse

Fra­gen? Inter­es­se an einer Beratung?

Ver­ein­ba­ren Sie ein unver­bind­li­ches Erstgespräch

Eva Klee­mann | eva.​kleemann@​phineo.​org | +49 30 520 065 376

Bera­te­rin und Exper­tin für CSRD, Wesent­lich­keits­ana­ly­se & ESG

Fra­gen & Ant­wor­ten zur Dop­pel­ten Wesentlichkeitsanalyse

Was ist die Dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se und war­um ist sie wichtig?
Die CSRD for­dert von Unter­neh­men, eine Dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se durch­zu­füh­ren. Die­se Ana­ly­se umfasst zwei Per­spek­ti­ven:

- die Impact-Wesent­lich­keit, bei der die Aus­wir­kun­gen des Unter­neh­mens auf Umwelt und Gesell­schaft bewer­tet wer­den, sowie
- die finan­zi­el­le Wesent­lich­keit, die die Chan­cen und Risi­ken von Nach­hal­tig­keits­the­men für den finan­zi­el­len Erfolg des Unter­neh­mens betrach­tet.

Sobald sich ein The­ma aus einer der bei­den Per­spek­ti­ven als wesent­lich erweist, muss dar­über Bericht erstat­tet wer­den. So möch­te die CSRD sicher­stel­len, dass der Auf­wand für die Bericht­erstat­tung auf die­je­ni­gen The­men begrenzt wird, die für die Bewer­tung der Nach­hal­tig­keits­leis­tung eines Unter­neh­mens am rele­van­tes­ten sind.
Sie bie­tet außer­dem eine gute Grund­la­ge für die (Weiter-)Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie. 
Wie wird eine Dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se durchgeführt?

Die Dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se umfasst die fol­gen­den Schritte:

1Kon­text­ana­ly­se: Wert­schöp­fungs­ket­te, Geschäfts­mo­dell, Stake­hol­der­grup­pen
2. Iden­ti­fi­ka­ti­on rele­van­ter Aus­wir­kun­gen, Risi­ken und Chan­cen
3. Bewer­tung der Wesent­lich­keit die­ser The­men für das Unter­neh­men und die rele­van­ten Stake­hol­der
4. Bestim­mung der wesent­li­chen The­men
5. Auf­be­rei­tung der Ergeb­nis­se für die Berichterstattung

Wer sind die rele­van­ten Stake­hol­der für eine Dop­pel­te Wesentlichkeitsanalyse?
Dies soll­te sehr indi­vi­du­ell für jedes Unter­neh­men betrach­tet und vor der Ana­ly­se spe­zi­fisch fest­ge­legt wer­den.

Die rele­van­ten Stake­hol­der für eine dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se kön­nen zum einen die­je­ni­gen sein, deren Inter­es­sen durch die Akti­vi­tä­ten des Unter­neh­mens und des­sen Geschäfts­be­zie­hun­gen beein­flusst wer­den, wie zum Bei­spiel Mitarbeiter*innen, Lieferant*innen betrof­fe­ne loka­le Gemein­schaf­ten oder Kund*innen. 
Zum ande­ren sind auch die Per­spek­ti­ven der Nutzer*innen der Nach­hal­tig­keits­er­klä­rung wich­tig, ein­schließ­lich Investor*innen, Geschäftspartner*innen, NGOs, Regierungsvertreter*innen und Forscher*innen.
Wel­che Unter­neh­men sind ver­pflich­tet, eine Dop­pel­te Wesent­lich­keits­ana­ly­se durchzuführen?
Für Geschäfts­jah­re, die ab 2024 begin­nen, sind bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men in der EU mit einem Umsatz von über 50 Mil­lio­nen Euro und mehr als 500 Mit­ar­bei­ten­den ver­pflich­tet, gemäß der Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) Bericht zu erstat­ten.
Ab dem Geschäfts­jahr 2025 wird die­se Anfor­de­rung auch für nicht bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men mit einem Umsatz von mehr als 25 Mil­lio­nen Euro und mehr als 250 Mit­ar­bei­ten­den gel­ten.

Bevor die­se Unter­neh­men Bericht erstat­ten, müs­sen sie eine Wesent­lich­keits­ana­ly­se durch­füh­ren, um die berichts­pflich­ti­gen The­men zu bestimmen.
Was ist die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) der EU?
Ab 2025 sind gro­ße EU-Unter­neh­men durch die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) dazu ver­pflich­tet, öffent­lich über Umwelt‑, Sozi­al- und Gover­nan­ce-The­men zu berich­ten. Sie müs­sen die wesent­li­chen Aus­wir­kun­gen ihrer Geschäfts­tä­tig­keit auf Umwelt und Gesell­schaft sowie die damit ver­bun­de­nen Chan­cen und Risi­ken für das Geschäft trans­pa­rent machen. Die EU ver­langt eine detail­lier­te Bericht­erstat­tung über Stra­te­gien, Ver­ant­wort­lich­kei­ten, Richt­li­ni­en und Maß­nah­men, unter­stützt durch Zie­le und Kenn­zah­len. Die­se Infor­ma­tio­nen müs­sen in den finan­zi­el­len Geschäfts­be­richt inte­griert, von qua­li­fi­zier­ten Wirtschaftsprüfer*innen geprüft und in einem maschi­nen­les­ba­ren For­mat an einer zen­tra­len Stel­le bereit­ge­stellt wer­den, um ein hohes Maß an Ver­gleich­bar­keit und Trans­pa­renz zu gewährleisten.